.CAPETOWN, .DURBAN, .JOBURG Preisreduzierung - 1. Mai 2018
ZA Central Registry (ZACR), hat eine Preisreduzierung für die TLDs .CAPETOWN, .DURBAN und .JOBURG angekündigt.
- Reseller: Reduzierung von 374.85* (netto: 315.00) auf 202.30* (netto: 170.00) ZAR/Domain/Jahr
- Premium: Reduzierung von 327.25* (netto: 275.00) auf 178.50* (netto: 150.00) ZAR/Domain/Jahr
- Platinum: Reduzierung von 293.93* (netto: 247.00) auf 157.08* (netto: 132.00) ZAR/Domain/Jahr
MMX's .BEER, .LAW und .WORK unterstützen chinesische IDNs - 29. Mai 2018
MMX wird ab dem 29. Mai 2018 chinesische IDNs (Internationalized Domain Names) für die TLDs .BEER, .LAW und .WORK unterstützen.
.VOTING Preiserhöhung - 1. Juni 2018
Der Betreiber der TLD .VOTING, Valuetainment Corp., hat für den 1. Juni 2018 eine extreme Preiserhöhung angekündigt. Diese gilt für alle Verlängerungen. Daher empfehlen wir Ihnen Ihre Domains noch vor der Preiserhöhung zu verlängern.
Zusätzlich wird die Registry eine spezielle e-voting Lösung anbieten, mit der Sie in Form einer software-as-a-service (nutzt die Blockchain Technologie) Umfragen über Ihre .VOTING Domains ohne extra Kosten starten können.
Die folgenden .VOTING Preise gelten ab 1. Juni 2018.
- Reseller: Erhöhung von 86.04* (netto: 72.30) auf 1761.20* (netto: 1480.00) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 75.28* (netto: 63.25) auf 1542.24* (netto: 1296.00) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 67.24* (netto: 56.50) auf 1387.54* (netto: 1166.00) USD/Domain/Jahr
- Restore: Erhöhung von 238.00* (netto: 200.00) auf 2499.00* (netto: 2100.00) USD/Restore
Preiserhöhung für .PW und .SPACE TLDs - 21. August 2018
Beachten Sie bitte, dass Radix die Preise für .PW und .SPACE TLDs am 21. August 2018 erhöhen wird. Die Preiserhöhung gilt für Neuregistrierungen, Verlängerungen und Transfers ab diesem Datum. Domains, welche vor dem 21. August 2018 registriert wurden, behalten die aktuellen Preise, bis diese gelöscht werden.
- Reseller: Erhöhung von 11.78* (netto: 9.90) auf 28.56* (netto: 24.00) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 10.29* (netto: 8.65) auf 25.59* (netto: 21.50) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 9.28* (netto: 7.80) auf 22.61* (netto: 19.00) USD/Domain/Jahr
Preiserhöhung für verschiedene Afilias TLDs - 1.September 2018
Afilias erhöht die Preise für folgende TLDs am 1. September 2018: .ARCHI, .BET, .BIO, .BLACK, .BLUE, .INFO, .KIM, .MOBI, .PET, .PINK, .PRO, .PROMO, .RED, .SHIKSHA, .SKI, .xn--6frz82g (Mobile). Die Preiserhöhung gilt für alle existierenden Domains, sowie Neuregistrierungen, Verlängerungen und Transfers.
.INFO Preisänderungen ab 1. September 2018:
- Reseller: Erhöhung von 15.48* (netto: 13.01) auf 16.66* (netto: 14.00) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 14.17* (netto: 11.91) auf 15.35* (netto: 12.90) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 12.98* (netto: 10.91) auf 14.16* (netto: 11.90) USD/Domain/Jahr
.BET, .BLUE, .KIM, .PET, .PINK, .PROMO, .RED, SHIKSHA and .xn--6frz82g (Mobile) Preisänderungen ab 1. September 2018.
- Reseller: Erhöhung von 19.64* (netto: 16.50) auf 20.83* (netto: 17.50) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 17.26* (netto: 14.50) auf 18.45* (netto: 15.50) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 15.35* (netto: 12.90) auf 16.54* (netto: 13.90) USD/Domain/Jahr
.PRO Preisänderungen ab 1. September 2018.
- Reseller: Erhöhung von 17.43* (netto: 14.65) auf 18.62* (netto: 15.65) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 16.01* (netto: 13.45) auf 17.20* (netto: 14.45) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 14.93* (netto: 12.55) auf 16.12* (netto: 13.55) USD/Domain/Jahr
.MOBI Preisänderungen ab 1. September 2018.
- Reseller: Erhöhung von 19.64* (netto: 16.50) auf 20.83* (netto: 17.50) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 18.45* (netto: 15.50) auf 19.64* (netto: 16.50) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 16.54* (netto: 13.90) auf 17.73* (netto: 14.90) USD/Domain/Jahr
.SKI Preisänderungen ab 1. September 2018.
- Reseller: Erhöhung von 50.58* (netto: 42.50) auf 57.72* (netto: 48.50) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 45.22* (netto: 38.00) auf 50.58* (netto: 42.50) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 39.15* (netto: 32.90) auf 45.82* (netto: 38.50) USD/Domain/Jahr
.BLACK und .POKER Preisänderungen ab 1. September 2018.
- Reseller: Erhöhung von 58.31* (netto: 49.00) auf 67.24* (netto: 56.50) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 50.58* (netto: 42.50) auf 58.91* (netto: 49.50) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 45.10* (netto: 37.90) auf 52.36* (netto: 44.00) USD/Domain/Jahr
.ARCHI und .BIO Preisänderungen ab 1. September 2018.
- Reseller: Erhöhung von 76.16* (netto: 64.00) auf 86.28* (netto: 72.50) USD/Domain/Jahr
- Premium: Erhöhung von 69.02* (netto: 58.00) auf 75.57* (netto: 63.50) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Erhöhung von 59.38* (netto: 49.90) auf 67.71* (netto: 56.90) USD/Domain/Jahr
Premium Domains
- .CLOUD Premium Domains: Änderungen bei Verlängerungen und Transfers für bestimmte Kategorien ab sofort
- Preisreduzierung für .CLOUD Verlängerungen und Transfer Preise der Premiumklassen C, D und E
- Reseller: Preisreduzierung von 28.56* (netto: 24.00) USD/Domain/Jahr auf 14.28* (netto: 12.00) USD/Domain/Jahr
- Premium: Preisreduzierung von 25.29*(netto: 21.25) USD/Domain/Jahr auf 12.50* (netto: 10.50) USD/Domain/Jahr
- Platinum: Preisreduzierung von 22.49* (netto: 18.90) USD/Domain/Jahr auf 11.19* (netto: 9.40) USD/Domain/Jahr
- ZA Central Registry (ZACR) Änderungen bei .CO.ZA, NET.ZA. ORG.ZA und .WEB.ZA Preise ab 1. Mai 2018
- .CO.ZA, .NET.ZA, .ORG.ZA und .WEB.ZA Premium Domains: Neuregistrierungen kosten künftig 59.50* (netto: 50.00) ZAR/Domain/Jahr in allen Preisklassen. Bei den Standard-Preisen für Verlängerungen ändert sich nichts. Die detaillierten Preise finden Sie in Ihrem Account.
- .XYZ Premium Domains
- Die .XYZ Registry gibt am 1. August 2018 3 neue Premium-Preisklassen frei. Es gilt der Premium Registrierungspreis und der Standard-Verlängerungspreis.
Gastbeitrag des Rechtsanwalts Hagen Hild
“ado.com” und “ade.com” – Wie derart ähnliche Domainnamen im UDRP-Verfahren zu gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen führen können
Das 'WIPO Arbitration and Mediation Center' sowie das National Arbitration Forum hatten in zwei sehr ähnlichen Verfahren darüber zu entscheiden, ob eine 3-Zeichen-Domain jeweils herauszugeben ist oder nicht. Eine einheitliche Entscheidung war indes nicht zu erreichen. Während die Domain „ado.com“ aufgrund eines unglaubwürdigen Vortrags der Gegenseite übertragen werden muss, scheiterte ein amerikanisches Unternehmen mit seiner Beschwerde um die Domain „ade.com“. Besonders bitter in diesem Zusammenhang ist, dass es den Domainnamen ganz offensichtlich unfreiwillig verloren hat, was jedoch nicht automatisch einen Übertragungsanspruch begründen kann.
Was ist passiert?
In einem Verfahren, über dessen Ausgang das 'WIPO Arbitration and Mediation Center' zu entscheiden hatte, reichte ein mexikanisches Busunternehmen (Autobuses de Oriente (ADO)) Beschwerde ein. Es ist Inhaber der Marke „ADO“ in Mexiko, den USA sowie der EU, wobei das Mexikanische Institut für gewerbliches Eigentum „ADO“ als eine bekannte Marke eingestuft hat. Gegründet 1939 in Mexiko-Stadt, zählt es zu einem der wichtigsten Busunternehmen des Landes. Seit August 2013 konnte der Beschwerdeführer das Ansehen der Marke in der EU mit dem Erwerb des spanischen Busunternehmens Grupo Avanza steigern. Er selbst bzw. seine Tochtergesellschaften sind zudem bereits Inhaber mehrerer Domain-Adressen, die die Marke „ADO“ enthalten, wie bspw. „ado.com.mx“, „ado.mx“, „destinosxado.com“ und einige mehr.
Im Verlauf des UDRP-Verfahrens verlangt das Busunternehmen nun die Übertragung der streitgegenständlichen Domain „ado.com“, die am 28.01.1999 registriert und am 20.06.2012 vom Beschwerdegegner zu einem Preis von 27.500 USD erworben wurde. Diese bot er auf der seiner Webseite zum Kauf von 500.000 USD an.
In einem weiteren Verfahren reichte die KLA-Tencor Corporation, die ihr Geschäft in den Vereinigten Staaten betreibt, eine Beschwerde hinsichtlich des Domainnamens „ade.com“ mit der Begründung ein, seit 1994 Inhaber der eingetragenen Marke „ADE“ zu sein. Beschwerdegegner ist hier eine in den Niederlanden ansässige Person, die dort ihr Reisedienstleistungsgeschäft betreiben will.
Die Beschwerdeführerin führt an, dass die Domain nicht rechtmäßig erworben wurde. Sofern der Beschwerdegegner sich darauf berufe, die Domain zu einem Preis von 20.000 USD von einem Angestellten der Beschwerdeführerin, einem Herrn „Amit Wasson“ erworben zu haben, könne dies so nicht sein, da dieser als Programmmanager lediglich dazu berechtigt war, die Domain zu verwalten, nicht jedoch zu veräußern. Auch habe eine Übertragung durch ihn nicht stattgefunden. Vielmehr sei der Verkauf über gefälschte E-Mail-Adressen erfolgt.
Die Entscheidung im UDRP-Verfahren
Nach Auffassung des Gremiums lag im Bezug auf das UDRP-Verfahren betreffend der Domain „ado.com“ nicht nur ein fehlendes berechtigtes Interesse des Beschwerdegegners vor, sondern ebenfalls die Bösgläubigkeit hinsichtlich der Verwendung des Domainnamens. Auch angesichts der aktuellen Verwendung der Domain – nämlich deren Angebot zum Verkauf für einen Preis, der deutlich höher liegt als der, zu dem der Beschwerdegegner die Domain selbst erworben hat und darüber hinaus im Vergleich zu anderen drei- bzw. vier Zeichen Domains im Angebot des Beschwerdegegners deutlich höher ausfällt , werde die Domain nach Auffassung des Gremiums in böser Absicht verwendet. Der Domainname „ado.com“ war somit an den Beschwerdeführer zu übertragen.
Im Streit um die Domain „ade.com“ konnte die dortige Beschwerdeführerin hingegen keinen Anscheinsbeweis dahingehend liefern, dass dem Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an dem Domainname zusteht. Anhand seines ausführlichen Geschäftsplans konnte hingegen der Beschwerdegegner versichern, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, den Domainnamen in Zusammenhang mit einem Gut-Glaubens-Angebot von Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Diesbezüglich klang für das Gremium auch die Auswahl der Kennzeichenfolge „ADE“ (AD als Abkürzung für „Werbung“ und „E“ als Abkürzung für „effect“) mehr als plausibel. Der Domainname war somit nicht an die dortige Beschwerdeführerin zu übertragen.
Fazit:
Dieser unterschiedliche Ausgang zweier sich so ähnelnden Domainnamen zeigt einmal mehr, weshalb es so wichtig ist, seinen Vortrag in einem UDRP-Verfahren auch auf entsprechende Beweise stützen zu können und nicht lediglich Behauptungen ins Verfahren einzuführen.
Zudem veranschaulichen diese beiden Entscheidungen, dass es nicht immer einfach ist, die Bösgläubigkeit des Domaininhabers zu widerlegen, aber auch zu beweisen.
Einerseits kann sich ein Erwerber jedenfalls dann nicht auf seine Gutgläubigkeit berufen, wenn er beruflich mit Domains zu tun hat und schon deshalb eine entsprechende fachliche Kompetenz im Umgang mit Rufausnutzungen im Zusammenhang mit Domains vorausgesetzt werden kann. Kommt dann noch hinzu, dass bereits die vorhergehende Verwendung der Domain eindeutig darauf hindeutet, dass diese als sog. „Landing-Page“ genutzt wurde, um Einnahmen zu generieren, so kann bei einem professionellen Domain-Händler unter Umständen vorausgesetzt werden, gezielt und aktiv nach etwaigen Verletzungen im Zusammenhang mit der Domain zu suchen.
Andererseits begründet ein offensichtlich nicht „legaler“ Erwerb eines Domainnamens nicht automatisch auch die Bösgläubigkeit des Erwerbers und damit einen Anspruch auf (Rück-) Übertragung eines Domainnamens. Sofern der Erwerber dann auch noch ein rechtliches Interesse geltend machen kann und keine Umstände darauf hindeuten, dass er davon ausgehen musste, dass die Domain nicht vom Inhaber veräußert hat, kann er sich gegebenenfalls auf seine Gutgläubigkeit sehr wohl berufen.
Den vollständigen Kommentar finden Sie unter
https://www.kanzlei.biz/ado-com-und-ade-com-wie-derart-aehnliche-domainnamen-im-udrp-verfahren-zu-gaenzlich-unterschiedlichen-ergebnissen-fuehren-koennen/
www.kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT.IP.Media.
Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt IT-Recht und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz